Sicher unterwegs auf dem Fahrrad

Antworten auf die spannendsten Fragen rund ums Radfahren

Darf ich als Radfahrer während der Rotphase an der Ampel rechts an den Autos vorbei fahren?

Jein. Radfahrer dürfen rechts an wartenden Autos vorbeifahren, wenn ausreichend Raum vorhanden ist (etwa 1 m). Dieses Rechtsüberholen ist nur zwischen der Fahrzeugkolonne und dem Bordstein erlaubt, nicht zwischen Fahrzeugschlangen. Leider gibt es keine Vorschrift, nach der Autofahrer ausreichend Platz lassen müssen.

Dürfen zwei Radfahrer nebeneinander fahren?

Nein. Im gewöhnlichen Straßenverkehr ist dies nicht zulässig, wohl aber in Fahrradstraßen. Im Falle der Behinderung anderer bzw. der Verwicklung in einen Unfall, müssen 20-30 Euro Bußgeld gezahlt werden.

Darf ich alkoholisiert Fahrrad fahren?

Nein. Betrunken fahren ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Wer ab 1,6 Promille in einen Unfall verwickelt ist, kann vor Gericht angeklagt werden. Wer mehr als 1,6 Promille hat, muss an einer MPU teilnehmen, d.h. im schlimmsten Falle würde der Führerschein entzogen oder sogar an Radfahrverbot angeordnet.

Welche Ausrüstungsteile sind an einem Fahrrad vorgeschrieben?

  • helltönende Klingel
  • zwei voneinander unabhängige Bremsen
  • zwei rutschfeste und fest verschraubte Pedalen (mit gelben Rückstrahlern)
  • weißer Frontscheinwerfer
  • rotes Rücklicht
  • für die Sichtbarkeit von der Seite: entweder Reflektorstreifen oder gelbe Speichenreflektoren (zwei pro Rad)

Darf ich auf dem Bürgersteig fahren?

Jein. Als Erwachsener muss ich das Rad auf dem Bürgersteig schieben. Anders gilt es für Kinder: sie müssen bis zum achten Geburtstag auf dem Bürgersteig fahren; dürfen es bis zum zehnten Geburtstag. Seit 2016 gibt es eine zusätzliche Regelung, die die Begleitung der Kinder durch eine erwachsene Person auf dem Gehweg zulässt.

Darf ich eine Person auf dem Gepäckträger mitnehmen?

Nein. Wer auf einem einsitzigen Fahrrad eine Person befördert (die älter als 7 Jahre alt ist und nicht in einem Kindersitz sitzt, muss ein Bußgeld von 5 Euro zahlen.

Darf ich während des Radfahrens Musik hören?

Jein. Das Gehör darf nicht durch Geräte beeinträchtigt werden, sonst droht ein Bußgeld von 10 Euro.

Darf ich während der Fahrt telefonieren/ das Handy benutzen?

Nein. Das Benutzen eines Mobiltelefons oder das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung kostet 25 Euro.

Darf ich freihändig Fahrradfahren?

Nein. Freihändiges Fahrradfahren ist laut der StVO verboten. Fun Fact: freihändiges Autofahren allerdings nicht.

Kann verkehrswidriges Verhalten im Radverkehr zu einem Punkt in Flensburg führen?

Ja. Bei Bußgelder ab 60 Euro wird ein Punkt in Flensburg eingetragen.

Dazu zählen

  • Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig, dadurch Verkehrssicherheit beeinträchtigt
  • Missachtung des Rotlichts an der Ampel
  • Ampel war länger als 1 Sekunde rot
  • Bahnübergang trotz geschlossener Schranke überquert

Wie verhalte ich mich als Fahrradfahrer am Zebrastreifen?

Wenn Fahrradfahrer Vorrang genießen wollen, müssen sie absteigen und schieben. Ansonsten müssen sie den querenden Autos Vorrang gewähren.

Kleine Schilderkunde

Zeichen 237:
Hier müssen Fahrradfahrer den Radweg benutzen

Zeichen 240:
gemeinsamer Weg für Fußgänger und Radfahrer: Radfahrer müssen sich an die Fußgänger anpassen (Klingeln, im Zweifel absteigen)

Zeichen 241:
getrennter Weg für Fußgänger und Radfahrer

Radfahren fördert nachweislich die Gesundheit, verringert das allgemeine Krankheitsrisiko und stärkt das Immunsystem. Zugleich wirkt die gleichmäßige Bewegung entspannend, steigert das Wohlbefinden und trägt zu erhöhter Leistungsfähigkeit bei. Nach einem anstrengenden Tag macht die Bewegung an der frischen Luft den Kopf wieder frei. Neben den positiven Effekten für den Körper werden Klima und Umwelt aktiv geschützt.

Doch was ist bei der Nutzung des Fahrrads als Fortbewegungsmittel zu beachten?

Um sicher mit dem Fahrrad unterwegs sein zu können, sind zum einen Kenntnisse und Einhaltung der Regeln im Straßenverkehr notwendig. Zum anderen muss das Gefährt verkehrssicher sein.
Bestimmte Ausrüstungsteile sind laut der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung vorgeschrieben. Dazu zählen: eine helltönende Klingel, zwei voneinander unabhängige Bremsen (falls eine von beiden defekt ist), zwei festverschraubte und rutschfeste Pedale, welche mit gelben Rückstrahlern ausgestattet sein müssen. Nicht zu vergessen die Fahrradbeleuchtung. Sowohl ein weißer Frontscheinwerfer als auch ein rotes Rücklicht sind Pflicht. Damit das Rad auch von der Seite gut sichtbar ist, benötigt es entweder Reflektorstreifen oder gelbe Speichenreflektoren. Zudem müssen vorne ein weißer Reflektor und hinten ein roter Großrückstrahler vorhanden sein.

Das Fahrrad sollte regelmäßig, aber mindestens einmal jährlich, auf Sicherheit und Fahrtauglichkeit überprüft werden.