Info für Arbeitgeber: Das betriebliche Gesundheitsmanagement

HABEN ARBEITGEBER DIE PFLICHT EIN BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT (BGM) EINZUFÜHREN?

NEIN, HABEN SIE NICHT! Sie haben als Arbeitgeber die Pflicht, die Gesundheit Ihrer Arbeitnehmer*innen zu gewährleisten¹ ² und sich für die Gesunderhaltung aller Mitarbeitenden zu engagieren, die länger und häufiger krank sind³. Sie sind jedoch nicht dazu verpflichtet, ein betriebliches Gesundheitsmanagement in Ihren Betrieb zu implementieren. Durch ein integriertes BGM könnten Sie allerdings vielfältig profitieren:

Info für Arbeitgeber:
Das betriebliche Gesundheitsmanagement

HABEN ARBEITGEBER DIE PFLICHT EIN BETRIEBLICHES GESUNDHEITSMANAGEMENT (BGM) EINZUFÜHREN?

NEIN, HABEN SIE NICHT! Sie haben als Arbeitgeber die Pflicht, die Gesundheit Ihrer Arbeitnehmer zu gewährleisten¹ ² und sich für die Gesunderhaltung aller Mitarbeiter zu engagieren, die länger und häufiger krank sind³. Sie sind jedoch nicht dazu verpflichtet, ein betriebliches Gesundheitsmanagement in Ihren Betrieb zu implementieren. Durch ein integriertes BGM könnten Sie allerdings vielfältig profitieren:

  • Krankenkassen haben die Möglichkeit, Boni an Arbeitgeber (und Mitarbeiter*innen) zu verteilen, wenn der Betrieb Maßnahmen zur Gesundheitsförderung anbietet, die den Kriterien nach §§ 20 und 20a SGB 5 entsprechen.
  • Krankenkassen unterstützen den Aufbau gesundheitsfördernder Strukturen.
  • Seit dem 1. Januar 2008 können 500 € pro Beschäftigten in einem Jahr steuerfrei für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung investiert werden, sofern diese bestimmte Kriterien hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit erfüllen. Hierzu zählen Bewegungsprogramme, Ernährungsangebote, Suchtprävention und Stressbewältigung. Beiträge für Sportvereine, Gesundheitszentren, Fitnessstudios werden nicht übernommen.
  • Die Ausgaben für Prävention und Gesundheitsförderung wurden im neuen Präventionsgesetz pro Versicherten von 3,09 € auf 7 € erhöht.

ABER: Durch die Einführung einer betrieblichen Gesundheitsförderung- oder eines Managements wird wertvolle Arbeitszeit sowohl von Führungskräften, als auch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beansprucht. Außerdem muss jemandem die Verantwortlichkeit zugeschrieben werden. Dazu muss entweder eine externe Firma engagiert, eine neue Stelle ausgeschrieben, oder der Aufgabenbereich eines Angestellten erweitert werden. Fazit: Es entstehen Kosten!

RADBONUS bietet Ihnen kostengünstig die Möglichkeit, die Gesundheit Ihrer Belegschaft ganz einfach und unkompliziert zu fördern und dabei umfangreiche bürokratische Arbeiten zu umgehen. Auch als Add-On eines bereits implementierten BGM können Sie Ihre Arbeitnehmer*innen mit Radbonus hervorragend dabei unterstützen, ihren Alltag auch außerhalb der Arbeitswelt aktiver zu gestalten. Mit Radbonus sparen Sie aufwendige Zertifizierungsvorgänge und lange Kommunikationswege. Mit dem einmaligen Erwerb der Applikationsberechtigung für Ihr Unternehmen bekommt jede*r Mitarbeitende Zugang zu einer App, die spielerisch motivierend durch ein spezifisches Belohnungssystem zu mehr Bewegung im Alltag anregt. Das Tolle daran: Es wird keinerlei Arbeitszeit in Anspruch genommen. So können Sie die gesundheitsförderlichen Effekte¹⁰ von Fahrradfahren nachhaltig für sich und Ihr Unternehmen nutzen, um die Arbeitnehmermotivation- und Zufriedenheit zu erhöhen, Krankheitsausfälle zu minimieren und somit Produktivität und Einkommen zu erhöhen.

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