Eines der Top Urlaubsziele – auch für Radfahrer stellt wohl das schöne Frankreich dar. Nicht nur das Baguette und der gute Wein sind Kennzeichen unseres europäischen Nachbarn. Frankreich wartet auch mit den unterschiedlichsten, wunderschönen Landschaften auf, die es zu entdecken gilt.

Wohin kann man überhaupt?

Zunächst ein kleiner Überblick für euch Radler, wohin es gehen könnte. Das Elsass oder Vogesen, wo vor allem Mountainbiker auf ihre Kosten kommen oder das Burgund, wo Kultur und Gastronomie im Überschuss herrschen. Eine Radreise von Restaurant zu Restaurant für eine Portion gute französische Küche lockt nicht nur euch, sondern auch viele Touristen aus aller Welt.

Wer eher dem Wein verfallen ist, sollte sich auf in die Champagne machen und sich nach der Tour auf einen guten Wein oder Champagner einkehren. Doch vorsichtig- ein guter Wein kostet den ein oder anderen Euro. Der einsame Radler unter euch wählt am besten die Bretagne. Hier findet ihr einsame Routen und den Einklang von Natur und Seele.

Diejenigen unter euch, die keine langen Radtouren machen können oder wollen, verbinden in der Normandie den Badeurlaub mit Radfahren. An einem der zahlreichen Verleihe könnt ihr euch einfach ein Rad mieten und eine Entdeckungstour ins Landesinnere machen. Badeurlaub mit dem extra an Wärme findet ihr an der Atlantikküste. Eine Radtour mit Badeurlaub zu verbinden ist einerseits sportlich und andererseits die ideale Erholung für euch.

Gesetz ist Gesetz

Vor dem Urlaub ist zu beachten: in Frankreich gelten andere Gesetze als in Deutschland. Seit 2015 ist das Musikhören und das Telefonieren sowohl am Ohr als auch mit Kopfhörern verboten. 135€ werden fällig, wenn die Polizei euch erwischt. Ein Vorteil für euch: Manche Ampeln in Frankreich erlauben das Rechtsabbiegen trotz roter Ampel, wenn ein gelber Pfeil an der Ampel blinkt. Andere Verkehrsteilnehmer müssen trotzdem beachtet werden. Solltet ihr nachts oder bei schlechter Sicht außerhalb von geschlossenen Ortschaften unterwegs sein, tragt eine Warnweste. Bei Nichteinhaltung droht eine Strafe von 35€.

In den Metro-Zügen, dem RER A, B und D ist eine Fahrradmitnahme nicht erlaubt. Falls ihr vorhabt, mit dem Zug zu fahren, informiert euch bitte vorher, welche Züge ihr überhaupt nehmen dürft. Kinder auf dem Rad sind auch in Frankreich gang und gäbe. Mehr als ein Kind auf dem Rad ist jedoch nicht erlaubt. Im Anhänger am Rad dürfen maximal zwei Kinder transportiert werden.

Habt ihr euren Urlaub schon geplant und ein spontaner Trip nach Frankreich ist nicht mehr drin, behaltet unsere Tipps im Hinterkopf. Ansonsten gilt immer: Radbonus App starten und Kilometer sammeln.

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