Der Motor macht’s: E-Bike oder Pedelec?

Das E-Bike unterscheidet sich vom Pedelec

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In den letzten Jahren ist das E-Bike ein immer größerer Trend geworden. Gerade für ältere Personen stellt es eine gute Möglichkeit dar, trotzdem aktiv durch den Alltag zu radeln. Da das E-Bike allerdings nicht mit einem Pedelec oder einem normalen Rad zu vergleichen ist, gelten dafür auch andere Verkehrsregeln und Gesetze, die jeder E-Bike-Fahrer kennen sollte.

Kleiner, aber feiner Unterschied

Häufig wird das E-Bike mit dem S-Pedelec gleichgesetzt. Das ist so nicht ganz korrekt.

Das Pedelec

Beim Pedelec werden die Tretbewegungen ledigich durch einen Elektomotor unterstützt. Wenn man hier nicht selbst in die Pedale tritt, dann ist ein aktives Fortbewegen auch nicht möglich. Mit dem Pedelec müsst ihr auf Fahrradwegen fahren. Wer das nicht macht, muss mit einer Buße von rund 15€ rechnen.

Das E-Bike

Anders ist es beim E-Bike, welche auch als Leichtmofas gelten. Hier lassen sich Geschwindigkeit und Elektromotor ganz einfach am Lenker bedienen. Man muss nicht zwingend trampeln, um voran zu kommen. Den Part übernimmt der Motor. Wichtig ist nur, dass man sein Gleichgewicht hält. Außerdem muss man 15 Jahre alt sein und benötigt für das E-Bike mindestens einen Mofaführerschein. Wenn man über 25 km/h fahren kann, dann benötigt man einen Führerschein der Klasse M.

Radwegnutzung

Während man beim Pedelec in etwa die selben Regeln wie beim normalen Fahrradfahren beachten kann, muss man beim E-Bike auf weit mehr achten.

E-Biker dürfen nicht auf Fahrradwegen fahren, es sei denn diese Wege sind durch ein ‘’Mofas frei’’- Zusatzschild gekennzeichnet. In Einbahnstraßen dürfen E-Biker auch nicht in die entgegengesetzte Richtung fahren, da sie als Kleinkraftfahrzeuge gelten. Mit einem Pedelec ist das allerdings kein Problem. Auch Fußgängerzonen, die für Fahrräder freigegeben sind, dürfen nur mit Pedelecs befahren werden.

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Wie siehts hier denn mit 'nem Helm aus?

In Deutschland gibt es bislang noch keine gesetzliche Helmpflicht- weder für das E-Bike, noch für das Pedelec. Trotzdem sollte man nicht auf einen Helm verzichten. In Österreich, Frankreich und Italien müssen E-Biker und Pedelec-Fahrer einen Töffhelm tragen (wie Mofafahrer/ Motorradfahrer auch). In Spanien ist der Fahrradhelm pflicht, wobei man bei zu hohen Temperaturen auch darauf verzichten kann. Auch in der Slowakei, auf Malta und in Finnland wird vorgesehen, einen Helm zu tragen.

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