Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER RADBONUS GMBH

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Auf der Website www.radbonus.com (nachfolgend: „Radbonus-Website“) und innerhalb der mobilen Application „Radbonus“ (nachfolgend: „Radbonus-App“) bietet die Radbonus GmbH (nachfolgend: “Radbonus”) ein Belohnungsprogramm für Radfahrer an (nachfolgend „Radbonus-Programm“).
  2. Diese Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten für alle, auch zukünftige Geschäftsbeziehungen, zwischen dem Vertragspartner und Radbonus. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Vertragspartners (auch z.B. Bezugsbedingungen, Einkaufsbedingungen) werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Geltung ist bei Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich vereinbart. Jedem formularmäßigen Hinweis auf Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen.
  3. Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
  4. Die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf der Website www.radbonus.com abgerufen und ausgedruckt werden.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand des Vertrages ist die jeweils in den Verträgen geregelte gesamte Durchführung durch Radbonus und die Nutzung der Radbonus-App.
  2. Weitere Vertragsgegenstände werden in den jeweiligen Verträgen explizit angegeben.
  3. Eine ständige Verfügbarkeit der Radbonus-Website oder der Radbonus-App ist nicht Vertragsgegenstand. Ferner ist Radbonus jederzeit berechtigt, das Radbonus-Programm anzupassen.

§ 2.1 Extra Feature: Exklusive Welt mit App-Branding
ABLAUF BRANDING

  1. Der Nutzer lädt die Radbonus App im App Store herunter.
  2. Der Nutzer trägt im Menü unter „Zugangscode“ seinen exklusiven Code ein.
  3. Ab erfolgreicher Eingabe des einzigartigen Codes, erfolgt in der App das Umbranding und bleibt für die Dauer der Vertragslaufzeit mit dem Vertragspartner erhalten, sofern der Nutzer nicht per Double-Opt-Out aus der exklusiven Welt austritt.
  4. Auf IOS erscheint nun ein Startbild, welcher auf den Vertragspartner gebrandet ist.
  5. Der Startbildschirm wird nur auf IOS angezeigt, da Android generell keine Startbildschirme zulässt.
  6. Das Logo des Vertragspartners ersetzt das Radbonus-Logo im oberen Bereich der App.
  7. Die Sekundärfarbe der App ändert sich in die gewünschte Farbe des Vertragspartners. Alle anderen Farben, einschließlich der Klickfarbe, bleiben gleich.

§ 2.2 Extra Feature: Exklusive Challenges
FREISCHALTUNG

  1. Der Nutzer lädt die Radbonus App im App Store herunter.
  2. Der Nutzer trägt im Menü unter „Zugangscode“ seinen exklusiven Code ein.
  3. Ab erfolgreicher Eingabe des einzigartigen Codes, werden in der App alle exklusiven Challenges des Vertragspartners freigeschaltet und addieren sich zum offenen Angebot, sofern letzteres nicht ausdrücklich im Vertrag ausgeschlossen wurde.
  4. Die Reihenfolge der Challenges lässt sich nicht beeinflussen

§ 2.3 Extra Feature: In-App Nachrichten
IN-APP NACHRICHT VS. PUSH NACHRICHT

  1. Innerhalb der Radbonus-App können die Nutzer per In-App-Nachricht kontaktiert werden. Das bedeutet, dass die Nutzer die Nachricht nur empfangen, wenn sie die App öffnen. Die Nachricht wird nicht auf dem Sperr-Bildschirm angezeigt.
  2. Über die Radbonus-App können die Nutzer per Push-Nachricht kontaktiert werden. Das bedeutet, dass die Nutzer die Nachricht auch empfangen, wenn die App geschlossen ist. Die Nutzer können den Erhalt von Push-Nachrichten via Buttons in der App einschränken oder unterbinden.

§ 2.3 Vergabe der Boni

  1. Der Vertragspartner ist für die Finanzierung, kurzfristige Einlösung und Zustellung aller von ihm definierten Boni und zur Zahlung/Übergabe aller von ihm definierten Spenden zuständig. Dies beinhaltet auch den Versand.

§ 3 Technische Spezifikationen
§ 3.1 Verfügbarkeit der App

Die Radbonus App ist wie folgt in den App Stores verfügbar:

  •  APP Store (Apple): für die aktuellste Version von Apple iOS
  • Google Play Store: für die aktuellste Version von Google Android
  • in deutscher Sprache (ab 01.07.2017 auch in weiteren Sprachen)
  • weltweit und das Tracking funktioniert weltweit ohne Datenroaming

§ 3.2 Serverstandort Deutschland

  1.  Die Server, auf denen die Applikation betrieben wird, auf der die Streckeninformationen verarbeitet und den Challenges gutgeschrieben werden, stehen ausschließlich in deutschen Hochsicherheitsrechenzentren. Die ISO-zertifizierten Rechenzentren bieten ein höchstes Maß an Sicherheit.
  2. Eine Datenübertragung an Dritte findet nicht statt.

§ 3.3 Streckenerfassung

  1. Die Radbonus-App errechnet auf Basis der Ortungsdienste und der Bewegungssensoren des Smartphones die gefahrenen Kilometer lokal auf dem Smartphone. Hierfür müssen Ortungsdienste auf dem Gerät aktiviert sein und eine Erlaubnis an die Radbonus-App vergeben werden, ortsbezogenen Daten verwenden zu dürfen.
  2. Ausgelöst wird die Berechnung durch eine manuelle Eingabe von Start und Ende der Fahrt innerhalb der Radbonus-App. Außerhalb dieser Zeitspanne, werden die ortsbezogenen Daten nicht abgerufen.
  3. Darüber hinaus greift die Radbonus-App auf Datum und Uhrzeit zu.

§ 3.4 Datenfluss

  1. Während der aktiven Kilometermessung fragt die Radbonus-App über Betriebssystem-Schnittstellen des Smartphones den geographischen Standort des Geräts ab.
  2. Am Ende der Fahrtenmessung errechnet die Radbonus-App aus den abgefragten Geokoordinaten die Länge der Strecke in Kilometer. Die temporär zur Berechnung der Länge genutzten Geokoordinaten werden zu diesem Zeitpunkt gelöscht. Bis zu diesem Punkt werden sämtliche Daten lokal auf dem Smartphone des Benutzers gehalten. 
  3. Anschließend übermittelt die Radbonus-App über eine verschlüsselte Verbindung folgende Informationen an eine Schnittstelle auf dem zentralen Server: 
  • Eine von der Radbonus-App individuell vergebene Identifikationsnummer, die dem Zweck dient das anonyme Nutzerkonto zu referenzieren, dem die gefahrenen Kilometer gutgeschrieben werden
  • Fahrtinformationen bestehend aus:
    • Startzeitpunkt
    • Endzeitpunkt
    • Länge der gefahrene Strecke in Kilometer

§ 3.5 Algorithmus

  1. Mit speziellen Parametern werden aus den gesammelten Informationen Fahrten herausgefiltert, die Anzeichen eines anderen Fortbewegungsmittels als dem Fahrrad aufweisen. In diesem Fall wird Strecke dem Teilnehmer nicht gutgeschrieben.

§ 3.6 Genauigkeit der Strecken

  1. Je nach Gerät und verfügbaren Dienste verwenden die Betriebssysteme eigene Ortungsdienste: eine Kombination aus Mobilfunk-, WLAN-, Bluetooth- und GPS-Daten zur Positionsbestimmung. Besteht keine direkte Sichtlinie zu mindestens 3 GPS-Satelliten, kann ein Gerät den Standort über die Position von WLAN-Hotspots und Mobilfunkmasten (Crowdsourcing) ermitteln. Die Qualität der Sensoren und die damit verbundene Messgenauigkeit kann durch die Hardware und das Betriebssystem stark variieren. Auf Basis dieser Daten korrigiert die Radbonus-App die Genauigkeit nach unlogischen Abweichungen. Radbonus kann jedoch keine vollständige Verantwortung für die Messgenauigkeit übernehmen.

§ 4 Vertragsabschluss

  1. Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für alle mit Radbonus in einer Geschäftsbeziehung stehenden Parteien.
  2. Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag zustande mit: Radbonus GmbH, Wedemhove 88, 48157 Münster, HRB 20428 Münster

§ 5 Vertragsdauer

  1. Der Vertrag läuft über die im Vertrag angegebene Dauer.
  2. Radbonus behält sich das Recht vor, eine Verlängerung der Vertragslaufzeit abzulehnen.

§ 6 Preise und Zahlungsmodalitäten

  1. Es gelten die jeweils vertraglich vereinbarten Gebühren.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Rechnungen sofort und ohne Abzüge fällig.
  3. Bei Zahlungszielüberschreitungen ist Radbonus berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9%  über dem Basiszinssatz zu fordern.

§ 7 Haftungsausschluss

  1. Radbonus haftet nur, wenn und soweit Radbonus, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle des Schuldnerverzugs von Radbonus oder der von Radbonus zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten) haftet Radbonus jedoch für jedes eigene schuldhafte Verhalten oder das ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. 
  2. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Radbonus, ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung von Radbonus der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
  3. Wesentliche Bestandteile der Leistungserbringung durch Radbonus hängen von der Verfügbarkeit und der Bereitstellung der Radbonus-App durch Google und Apple in ihren jeweiligen App-Stores (Google Play Store und Apple iOS Appstore) ab. Da es sich hierbei um Plattformen von Drittanbietern außerhalb des Einflussbereichs von Radbonus handelt, haftet Radbonus nicht, im Falle, dass die entsprechenden Plattformen ausfallen oder die Verfügbarkeit der Radbonus-App beschränken.
  4. Die in §7 Punkt 1 und §7 Punkt 2 geregelten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien, bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
  5. Die §7 Punkt 2 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten im Falle eines Schuldnerverzugs von Radbonus nicht für Ansprüche auf Verzugszinsen, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet ist.
  6. Radbonus garantiert eine Verfügbarkeit der Radbonus-App und der Website von 98%. Ausgenommen hiervon sind nicht durch Radbonus verschuldete Ausfälle, wie z.B. in §7 Punkt 3. 
  7. Da die Radbonus UG keinerlei Einfluss auf alle einzelnen technischen Faktoren des Nutzers hat, besteht bei Problemen mit der Radbonus-App keine Haftung gegenüber einzelnen Nutzern.

§ 8 Gewährleistung

  1. Es gilt die gesetzliche Gewährleistung.

§ 9 Datenschutz

  1. Der Vertragspartner und Radbonus verpflichten sich gegenseitig, alle vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen Vertragspartners, die dieser auf Grund der Vertragsanbahnung und -erfüllung der jeweils anderen Seite zugänglich macht, zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der vereinbarten Zweckbestimmung zu verwenden sowie die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und der Datensicherheit zu wahren.
  2. Sämtliche mitgeteilten personenbezogenen Daten (wie beispielhaft Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung) werden ausschließlich gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bedingungen nach dem Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) erhoben, verarbeitet oder genutzt.
  3. Soweit personenbezogene Daten für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden diese ausschließlich zur Abwicklung der abgeschlossenen Verträge verwendet. Eine darüber hinausgehende vertraglich erforderliche Nutzung von Bestandsdaten für Zwecke der Werbung oder der Marktforschung bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Vertragspartners. Es besteht die Möglichkeit die Einwilligung vor Erklärung der Registrierung bzw. der Leistungsinanspruchnahme zu erteilen. Die Einwilligungserklärung erfolgt freiwillig und kann jederzeit widerrufen werden.
  4. Personenbezogene Daten, welche erforderlich sind, um die Inanspruchnahme der Angebote zu ermöglichen und abzurechnen (Verkehrs-/ Nutzungsdaten), werden zur Abwicklung der abgeschlossenen Verträge verwendet. Solche Verkehrsdaten sind insbesondere die Merkmale zur Identifikation des Vertragspartners als Nutzer, Angaben über Beginn und Ende sowie über den Umfang der jeweiligen Leistungsinanspruchnahme.
  5. Aufgrund der Zurverfügungstellung und Verarbeitungen über elektronische Netzwerke lässt sich ein fremdes Einwirken nicht ausschließen. Aus diesem Grunde gilt bei Verlust, Zerstörung und Missbrauch von Daten der Haftungsausschluss in §7 .
  6. Die vollständige Datenschutzerklärung ist auf der Website https://radbonus.com/datenschutz/ abrufbar.

§ 10 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Jegliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
  3. Gerichtsstand ist Münster.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
  2. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

STAND: 01.12.2022